Halbjahresbericht 2024
Neue CALIDA GROUP gewinnt weiter an Kontur – erfreuliche Entwicklung von CALIDA und AUBADE
Die Finanzberichterstattung der CALIDA GROUP erfolgt offen und transparent. Sie ermöglicht Anlegern, Analysten und Medien eine umfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung.
Die CALIDA GROUP verfolgt eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung, welche die Interessen aller Anspruchsgruppen berücksichtigt.
CALIDA GROUP – eine Qualitätsaktie mit nachhaltiger Zukunft
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Der Kunde steht
im Mittelpunkt.
Unser Strategie-programm stellt den Kunden in den Mittelpunkt unseres Handelns. -
Starke
Marken.
Wir haben echte «Love Brands» in unserem Portfolio und alle unsere Marken sind Marktführer in ihrem Heimatmarkt. -
Nachhaltigkeit
als DNA.
CALIDA ist führend in Sachen Nachhaltigkeit in der Wäschebranche, denn Nachhaltigkeit ist in unserer DNA und oberste Priorität für alle Marken. -
Omnichannel-Fokus.
Echter Omnichannel-Vertrieb mit eigenem Einzelhandel, E-Commerce und Grosshandel.
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Langfristige
Wertschöpfung.
Stabiles und profitables Geschäft mit einer Dividendenrichtlinie mit >50% Ausschüttung des normalisierten freien Cashflows und jährlicher Steigerung.
Ad hoc-Mitteilungen
Wichtigste Zahlen
Corporate calendar
Finanzberichte & Präsentationen
Corporate Governance
Generalversammlung
Dividende
- Dividende
- Bruttodividende pro Namensaktie
- Namensaktie
- CHF 0.60
- Dividende
- Ex-dividend Date
- Namensaktie
- 10.04.2024
- Dividende
- Record date (für Dividendenberechtigung)
- Namensaktie
- 11.04.2024
- Dividende
- Auszahlungsdatum
- Namensaktie
- 12.04.2024
E-Mail Alert
IR-Newsletter
Mit dem Newsletter informieren wir Sie über unsere Finanzergebnisse und über alle News der CALIDA GROUP.
Aktienrückkaufprogramm
CALIDA GROUP Aktienrückkaufprogramm 2024 zum Festpreis von brutto CHF 28.50 pro Namenaktie zum Zweck der Kapitalherabsetzung: 08. bis 22. August 2024
Veröffentlichung des Ergebnisses
Im Rahmen des vom Verwaltungsrat der Calida Holding AG am 07. August 2024 publizierten Rückkaufs eigener Namenaktien von je CHF 0.10 Nennwert im Umfang von maximal 829’061 Stück (9.8218% des aktuell im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals und der Stimmrechte) zu einem Festpreis von CHF 28.50 brutto je Namenaktie zum Zweck der Kapitalherabsetzung wurden während der Angebotsdauer vom 08. bis 22. August 2024 (12:00 Uhr MESZ) insgesamt 888'794 Namenaktien angedient. Nachdem die Anzahl der angedienten Namenaktien den Umfang des Aktienrückkaufprogramms überstieg, werden die Namenaktien von den andienenden Aktionären anteilsmässig zurückgekauft, d.h. die Andienungen anteilsmässig auf 93.28% gekürzt auf das Maximum von insgesamt 829’061 Namenaktien.
Die Auszahlung des Nettorückkaufpreises von CHF 19.09 je Namenaktie sowie die Lieferung der Namenaktien finden mit Valuta 27. August 2024 statt.
Aktienrückkaufprogramm zum Festpreis
Der Verwaltungsrat der Calida Holding AG hat den Rückkauf eigener Namenaktien von je CHF 0.10 Nennwert im Umfang von maximal 829’061 Stück beschlossen. Dies entspricht maximal 9.8218% des aktuell im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals und der Stimmrechte. Die zurückgekauften Aktien sollen zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet werden.
Namenaktie Calida Holding AG
Valor: 12663946
ISIN: CH0126639464
Ticker: CALN
Zeitplan
08. August 2024: Beginn des Aktienrückkaufprogramms
22. August 2024, 12:00 Uhr MESZ: Ende des Aktienrückkaufprogramms
23. August 2024: Publikation des Ergebnisses und Bekanntmachung Nettorückkaufpreis
27. August 2024: Auszahlung des Nettorückkaufpreises und Titellieferung
Inserat
Weitere Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm finden Sie in den offiziellen Bekanntmachungen, die Sie über die folgenden Links abrufen können.
Entscheid der Übernahmekommission
Verfügung 876/01 betreffend das Gesuch von Erich Kellenberger, Daniel Kellenberger, Max Kellenberger, Allan Kellenberger und Diana Kellenberger betreffend das Nichtbestehen einer Angebotspflicht und eventualiter die Gewährung einer Ausnahme von der Angebotspflicht betreffend Calida Holding AG
Die Übernahmekommission hat am 24. Juli 2024 wie folgt verfügt:
- Es wird festgestellt, dass die in der vorliegenden Verfügung beschriebenen Transaktionen keine Angebotspflicht im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Satz 1 FinfraG mit Blick auf die kotierten Beteiligungspapiere von Calida Holding AG für Calida Holding AG auslösen.
- Erich Kellenberger, Daniel Kellenberger, Max Kellenberger, Allan Kellenberger und Diana Kellenberger wird im Zusammenhang mit den in der vorliegenden Verfügung beschriebenen Transaktionen eine Ausnahme gestützt auf Art. 136 Abs. 1 Bst. b FinfraG von der Angebotspflicht im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Satz 1 FinfraG mit Blick auf die kotierten Beteiligungspapiere von Calida Holding AG gewährt.
- Erich Kellenberger, Daniel Kellenberger, Max Kellenberger, Allan Kellenberger und Diana Kellenberger sowie Calida Holding AG werden verpflichtet, der Übernahmekommission spätestens drei Tage nach deren Unterzeichnung eine Kopie (i) der in der vorliegenden Verfügung erwähnten Andienungsvereinbarung und (ii) des in der vorliegenden Verfügung erwähnten Aktienkaufvertrags zu übermitteln.
- Calida Holding AG wird verpflichtet, das Dispositiv der vorliegenden Verfügung sowie den Hinweis auf das Einspracherecht qualifizierter Aktionäre gemäss Art. 6 und 7 UEV zu veröffentlichen.
- Die vorliegende Verfügung wird nach der Veröffentlichung der Calida Holding AG gemäss Dispositiv-Ziff. 4 hiervor auf der Website der Übernahmekommission publiziert.
- Die Gebühr zu Lasten von Erich Kellenberger, Daniel Kellenberger, Max Kellenberger, Allan Kellenberger und Diana Kellenberger beträgt unter solidarischer Haftung CHF 30'000.
Einsprache (Art. 58 der Übernahmeverordnung, SR 954.195.1)
Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft, ob ausübbar oder nicht, nachweist (qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV) und am Verfahren bisher nicht teilgenommen hat, kann gegen die vorliegende Verfügung Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Verfügung einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV).
Link zu der Verfügung der Übernahmekommission:
Verfügung 876/01
Team und Kontakt
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Investor Relations
Dave Müller